AGB
Mietbedingungen (AGB)
Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereitgestellt, der Miettag endet an Werktagen spätestens nach 24 Stunden. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreien, betriebsfähigen und vollgetankten Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes anzuzeigen.
Unterhaltspflicht des Mieters
-
Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen
Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
-
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.
Weitere Pflichten des Mieters
-
Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
-
Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon durch Einschreiben zu benachrichtigen.
-
Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.
-
Der Mieter hat bei allen Unfällen den Vermieter zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.
-
Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 1. bis 4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.
Mietpreise und Kaution
Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag (max. 24 Std.). Die festgelegte Kaution ist bei Mietbeginn zu entrichten in Bar (Wenn verlangt vom Vermieter).
Als Faustregel gilt, dass die Kaution bei längerer Ausleihdauer mindestens so hoch wie der zu erwartende Mietbetrag sein muss. Änderungen hierzu können Sie ggf. mit uns verhandeln.
Abholung
Wir behalten uns vor, bei Geräteabholung eine Kaution mindestens in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises zu berechnen oder wie angegeben des jeweiligen Gegenstandes. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet, nach Ablauf des gegebenen Puffers von 2 Stunden.
Mietverlängerung
Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die telefonische Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per Telefonanruf und ggf. über Whats App angenommen.
Zustand der Mietgeräte bei der Übergabe
Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Maschinen/Geräte mit Motoren werden vollgetankt übergeben.
Abweichungen davon werden schriftlich notiert und gegebenfalls mit Foto belegt.
Reinigung/Rückgabe
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurück zugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).
Des Weiteren sind Maschinen/Geräte mit Motoren wieder vollgetankt zurück zugeben, auf das richtige Benzingemisch ist zu achten.
Bei unterlassener Reinigung und Betankung wird eine Pauschale in Höhe von mindestens 30% des Tages-Basismietpreises sofort zur Zahlung fällig. Benzin bzw. Gemisch wird die fehlende Menge (Liter) nach aktuellen Tagespreisen berechnet.
Gerätemängel
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.
Haftung
Reklamationen können nur innerhalb einer Woche nach Auslieferung/Abholung des Mietobjektes gelten gemacht werden.
Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung oder Benutzung, Witterung oder Verschleiß entstehen sind nicht von uns zu tragen.
Wird der Mietgegenstand entgegen der Abrede über die Mietdauer verspätet oder mangelhaft zurück gegeben, trägt der Mieter sämtliche dem Vermieter hierdurch entstehende Schäden unabhängig von einem Verschulden Seitens der Mieter, soweit nicht dem Vermieter ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Der Vermieter hat keine Kenntnis von der Art der Einrüstung!
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen.
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)
Verlust
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
Versicherung
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.
Anhänger ist (sind) mit einer Vollkasko, mit einer Selbstbeteiligung von 500€ versichert.
Legitimation
Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein mit Kfz-Schein). Visitenkarten oder sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir leider auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.
Sonstige Bestimmungen
-
Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen schriftlich erfolgen.
-
Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden davon
die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
-
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile und für sämtliche Ansprüche der Hauptsitz des Vermieters oder – nach seiner Wahl – der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.
Der Vermieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters klagen.
04/2024
Hüpfburgen
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Mietvertrag Hüpfburg
Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Angebot, Lieferung und Leistungen von „Hüpfburgen-Verleih Altmühltaler Anhänger Maschinen Verleih
Preise
Rechnungsbetrag je nach Kategorie
Zahlung und Kaution
Bezahlt werden kann in Bar bei Abholung/Anlieferung (bei kurzfristigen Bestellungen) und per Überweisung oder PayPal am Abholtag. Die vereinbarte Kaution wird in Bar oder per PayPal hinterlegt.
Eigentumsvorbehalt
Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Das Widerrufsrecht lt. BGB findet keine Anwendung, da es sich nicht um Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern um auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellte Angebote und Leistungen.
Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden.
Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
Regelung bei Anlieferungen und Abholservice und Aufbau
Der zu beliefernde Ort muss leicht erreichbar sein (mit einem PKW & einer Sackkarre), der Preis für Lieferung und Abholung wird individuell vereinbart, Der Mieter sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche. Die Hüpfburgen werden in Transportkisten/ Säcken geliefert, abgeholt.
Der ordnungsgemäße Auf- und Abbau erfolgt durch den Mieter.
Aufstellfläche: Vorzugsweise ist eine freie Gras- Rasenfläche zu wählen. Bei Asphalt oder Hartbelägen muss die Fläche vorab gereinigt werden und frei von Steinen und Spitzen Gegenständen sein.
Anschließend wird zuerst die mit gelieferte Schutzplane (Teppich usw.) ausgebreitet, egal auf welchem Untergrund. Auf der offenen Stelle dürfen keine Gefahrenquellen vorhanden sein, die ein herausfallendes Kind verletzten können, zusätzlich muss mit der mit gelieferten Zusatzmatte der Eingang der Hüpfburg ausgelegt werden.
Aufbau: Elektrisches Gebläse / niemand außer der verantwortlichen erwachsenen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden, keine Fremdteile eingesaugt werden. Hüpfburg mit Luftkanal im 90 Grad Winkel auslegen, nicht verdreht.
Die Hüpfburg muss immer mit den mitgelieferten Befestigungsmaterial befestigt werden.
Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor sie nicht vollständig aufgeblasen ist. Aufblasen: Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang.
Abbau: Kontrolle auf Sauberkeit, keine Verschmutzungen und Trockenheit. Dies muss unverzüglich gemeldet werden. Kann der Vermieter beim Abbau dies begutachten und bereinigen werden keine Zusatzkosten anfallen. Luft ablassen / niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein,
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich die Module durch geeignete, Erwachsene Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.
Bei Hüpfburgen die Nass zurückgegeben werden, wird eine angemessene Trocknungsgebühr / Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt, welche mit der Kaution verrechnet wird!
Die Hüpfburg darf nicht überlastet werden.
Ist im mit geliefertem Schild genau dokumentiert. Dieses Schild muss aufgestellt werden und sich an die Regeln gehalten werden.
Kein Kind darf auf seitliche Schutzwände klettern, daran hängen. Die Rutschen dürfen nicht nach oben geklettert werden.
Die Kinder müssen in Gruppen aufgeteilt werden, etwa gleich schwer, gleich alt …
Keine Gegenstände mit in die Hüpfburg nehmen, kein Essen und Trinken, keine Tiere, keine Schuhe, kein Rauchen in der Nähe, nicht unter 3 Jahren betreten. Die Hüpfburgen sind für Kinder konstruiert und nicht für Erwachsene zugelassen.
Bei Regen und Wind (ab Windstärke 28 kmh) muss das Benutzen sofort untersagt werden und eingestellt werden.
Haftung
Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können. Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten die durch den Verlust entstehen.
Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach besten Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch Nichtstattfinden der Veranstaltung (auch Schlechtwetter) entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit beklebt werden, wird dem Mieter die Reinigung berechnet.
Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Nutzungsbedingung
Die Modelle sind nach DIN EN 14960 auch für öffentliche oder gewerbliche Veranstaltungen zugelassen.
(Schulen, Kindergärten, Tag der offenen Tür, Firmenfeiern)
Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsicht und/oder einer vom Mieter autorisierten, volljährigen Person betrieben und genutzt werden. Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar sind. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere gefährden. Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten. Schuhe sind ebenfalls auf der Hüpfburg verboten. Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen können. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung derHüpfburg abgelegt werden.
Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.
Das bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen.
Mietbedingungen
Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Hüpfburgen-Verleih- Altmühltaler Anhänger und Maschinen Verleih. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 220V (normale
Steckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten.
Stornierung des Mietvertrages
Die Stornierung muss per Telefon und Whatsapp / SMS erfolgen
und bringt folgende Kosten für den Mieter:
3 Tage vor Miettermin 30% der Mietgesamtkosten
2 Tage vor Miettermin 40% der Mietgesamtkosten
1-0 Tage vor Mietbeginn 50% der Mietgesamtkosten
Bei Regen und Wind am Aufstelltag kann der Betrag zurück bezahlt werden, solange das angebrachte Siegel nicht beschädigt ist.
Reinigung und Trocknung
Alle Mietgeräte müssen gereinigt zurückgegeben werden. Es dürfen keine scharfen chemischen Reiniger zur Reinigung verwendet werden. Die Reinigung erfolgt durch den Mieter mit klarem Wasser und einem sauberen Tuch. Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten die Mietobjekte verschmutzt, nass oder mit Kleberresten wiedergebracht werden, entstehen dem Mieter zusätzliche Kosten die dem Aufwand entsprechend berechnet werden.
Impressum:
Hüpfburgen-Verleih (Unternehmen von)
Altmühltaler Anhänger und Maschinen Verleih
Verena Schurr - Bock
Eichenweg 4
92339 Beilngries
• Steuer Nr.: • 171/205/80620
Adresse für Abholung & Rückgabe:
Eichenweg 4
92339 Beilngries
www.anhänger-machinenverleih.de
• Mobil: 0151/41698080
• E-mail: altmuehl.maschinenverleih@gmx.de